In den mediterranen EU-Ländern liegen längst nicht alle Rebflächen in klassifizierten Herkunftsbezeichnungen (in Spanien: denominación de origen). Aber auch innerhalb klassifizierter Herkunftsbezeichnungen entstehen viele Weine ohne dass sie den Namen des Weinbaugebiets tragen, z. B. weil sie hinsichtlich der verwendeten Rebsorten nicht den Regeln des jeweiligen Weinbaugebiets entsprechen.
Solche Weine außerhalb klassifizierter Herkunftsbezeichnungen werden traditionell als Tafelweine oder Landweine bezeichnet. Diese beiden Begriffe sind genau genommen seit 2009 aufgrund einer Neuregelung durch die EU überholt. Die neuen Begriffe IGT oder IGP (je nach Landessprache) kennt freilich noch kaum jemand. Viele Weine werden daher weiter aufgrund einer Übergangsregelung als „Landwein“ o. ä. deklariert.
Auf spanischen Weinetiketten heißt es dann „Vino de la Tierra“. Im Grunde sind das auch geografisch begrenzte Herkunftsbezeichnungen, aber mit weitaus weniger engen Regularien als bei den denominación de origen.
Eine der größten dieser Regionen ist Vino de la Tierra de Castilla. Diese Bezeichnung umfasst im Wesentlichen die gesamte Region Castilla-La Mancha.
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